Rechtsprechung
OVG Sachsen-Anhalt, 29.10.2019 - 3 L 359/18 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
Finanzhilfe für eine Freie Waldorfschule
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Wochenstundenbedarf; Stundenpauschale; Freie Waldorfschule; Schuljahrgänge 5 bis 12; Finanzhilfe für eine Freie Waldorfschule
- rechtsportal.de
Prüfung der Rechtmäßigkeit der Stundenpauschale für die Freien Waldorfschulen; Berücksichtigung sämtliche zusätzlichen Stunden für Klassenteilungen, Lerngruppenbildungen und Zusatzbedarfe bei der Festsetzung der in § 18a Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 SchulG LSA vorgesehenen ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Magdeburg, 27.06.2018 - 7 A 33/15
- OVG Sachsen-Anhalt, 29.10.2019 - 3 L 359/18
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (13)
- BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00
Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2 …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 29.10.2019 - 3 L 359/18
Denn der Zulassungsgrund des § 124 Abs. 2 Nr. 2 VwGO soll eine allgemeine Fehlerkontrolle nur in solchen Fällen ermöglichen, die dazu besonderen Anlass geben (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23. Juni 2000 - 1 BvR 830/00 - NVwZ 2000, 1163).Nur wenn sich schon aus dem Begründungsaufwand des erstinstanzlichen Urteiles ergibt, dass eine Sache in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht schwierig ist, genügt ein Antragsteller der ihm gemäß § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO obliegenden Darlegungslast bereits regelmäßig mit erläuternden Hinweisen auf die einschlägigen Passagen des Urteiles (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23. Juni 2000, a.a.O.).
- OVG Sachsen-Anhalt, 18.06.2012 - 1 L 56/12
Feststellung einer Laufbahnbefähigung, erstes Einstiegsamt im …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 29.10.2019 - 3 L 359/18
"Grundsätzliche Bedeutung" im Sinne von § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO besitzt eine Rechtssache nur dann, wenn zu erwarten ist, dass die Entscheidung im angestrebten Rechtsmittelverfahren zur Beantwortung von entscheidungserheblichen konkreten Rechts- oder Tatsachenfragen beitragen kann, die eine über den Einzelfall hinausgehende Tragweite besitzen und die im Interesse der Rechtseinheit oder Weiterentwicklung des Rechts einer Klärung bedürfen (ständige Rechtsprechung, vgl. nur OVG LSA, Beschluss vom 18. Juni 2012 - 1 L 56/12 - juris Rn. 19 m.w.N.). - BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03
Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 29.10.2019 - 3 L 359/18
- 7 AV 4.03 - juris Rn. 9; BayVGH, Beschluss vom 19. Oktober 2018 - 8 ZB 18.1235 - juris Rn. 9).
- OVG Sachsen-Anhalt, 04.11.2016 - 3 L 162/16
Berufsverbot für Schweinezüchter bleibt bestehen
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 29.10.2019 - 3 L 359/18
Dies erfordert, dass in der Antragsschrift eine konkrete rechtliche oder tatsächliche Frage "aufgeworfen und ausformuliert" und im Einzelnen dargelegt wird, inwiefern die aufgeworfene Frage im Interesse der Rechtssicherheit, Vereinheitlichung oder Fortbildung des Rechts über den Einzelfall hinaus einer fallübergreifenden Klärung bedarf und im konkreten Fall entscheidungserheblich ist (vgl. Beschluss des Senats vom 4. November 2016 - 3 L 162/16 - juris Rn. 83 m.w.N.). - VGH Bayern, 19.10.2018 - 8 ZB 18.1235
Antrag auf Entfernung eines Stahlpfostens
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 29.10.2019 - 3 L 359/18
- 7 AV 4.03 - juris Rn. 9; BayVGH, Beschluss vom 19. Oktober 2018 - 8 ZB 18.1235 - juris Rn. 9). - OVG Sachsen-Anhalt, 27.03.2015 - 1 L 39/14
Angliederung an einen Eigenjagdbezirk
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 29.10.2019 - 3 L 359/18
Soweit der Antragsteller hingegen die Schwierigkeiten des Falles darin erblickt, dass das Gericht auf bestimmte tatsächliche Aspekte nicht eingegangen ist oder notwendige Rechtsfragen nicht oder unzutreffend beantwortet hat, hat er diese Gesichtspunkte in nachvollziehbarer Weise darzustellen und ihren Schwierigkeitsgrad plausibel zu machen (…vgl. BVerfG, a.a.O.; s. zum Vorstehenden insgesamt OVG LSA, Beschluss vom 27. März 2015 - 1 L 39/14 - juris Rn. 32). - BVerfG, 16.01.2017 - 2 BvR 2615/14
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde betreffend die Ablehnung der Zulassung der …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 29.10.2019 - 3 L 359/18
"Ernstliche Zweifel" i. S. v. § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO liegen nur dann vor, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (vgl. nur BVerfG, Beschluss vom 16. Januar 2017 - 2 BvR 2615/14 - juris Rn. 19 m.w.N.). - OVG Sachsen-Anhalt, 03.01.2007 - 1 L 245/06
Bewilligung von Altersteilzeit im Blockmodell
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 29.10.2019 - 3 L 359/18
Da gemäß § 124a Abs. 4 Satz 4, Abs. 5 Satz 2 VwGO der Zulassungsgrund zudem in der gebotenen Weise darzulegen ist, erfordert dies, dass sich der Zulassungsantrag substantiiert inhaltlich mit den Gründen der angegriffenen Entscheidung auseinandersetzt und unter anderem konkret ausgeführt wird, dass die erhobenen Einwände entscheidungserheblich sind (OVG LSA in ständiger Rechtsprechung, etwa Beschluss vom 3. Januar 2007 - 1 L 245/06 - juris Rn. 3 m.w.N.). - VGH Baden-Württemberg, 11.02.2019 - 12 S 2789/18
Antrag auf Zulassung der Berufung; Rüge der Verletzung der Sachverhalts- und …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 29.10.2019 - 3 L 359/18
- 12 S 2789/18 - juris Rn. 3). - BVerfG, 08.03.2001 - 1 BvR 1653/99
Verletzung von GG Art 19 Abs 4 durch Versagung der Berufungszulassung in …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 29.10.2019 - 3 L 359/18
Außerdem bedarf es Darlegungen dazu, dass die aufgeworfenen Fragen für den zu entscheidenden Rechtsstreit entscheidungserheblich sind (vgl. BVerfG, Beschluss vom 8. März 2001 - 1 BvR 1653/99 -NVwZ 2001, 552). - OVG Sachsen-Anhalt, 18.02.2011 - 1 L 3/11
Zur Verlängerung der Zeitdauer der Berufung eines Soldaten auf Zeit nach § 40 …
- OVG Sachsen-Anhalt, 26.06.2008 - 1 L 71/08
Zum Vorteilsausgleich für die Inanspruchnahme von Einrichtungen, Personal oder …
- OVG Niedersachsen, 13.03.2019 - 13 LA 160/18
Berufung; ernstliche Zweifel ; Fachkunde; Fachkundenachweis; grundsätzliche …
- OVG Sachsen-Anhalt, 27.09.2022 - 4 L 159/21
Gewährung von Finanzhilfen für Ersatzschulen für das Schuljahr 2017/2018 (hier: …
Die Formulierung "darüber hinaus gehende zusätzliche Stunden [...] werden abgegolten" verdeutlicht dabei, dass nach dem Willen des Gesetzgebers sämtliche der an Ersatzschulen anfallenden zusätzlichen Stunden für Klassenteilungen, Lerngruppenbildungen und Zusatzbedarfe in die Berechnung der Stundenpauschale einbezogen werden müssen, sofern diese Stunden alle entsprechenden öffentlichen Schulen betreffen (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschlüsse vom 29. Oktober 2019 - 3 L 359/18 -, juris Rn. 11, und vom 4. November 2019 - 3 L 360/18 -, - 3 L 361/18 - und - 3 L 368/18 -, n. v.). - OVG Sachsen-Anhalt, 27.09.2022 - 4 L 258/21
Finanzhilfe für Ersatzschulen
Die Formulierung "darüber hinaus gehende zusätzliche Stunden [...] werden abgegolten" verdeutlicht dabei, dass nach dem Willen des Gesetzgebers sämtliche der an Ersatzschulen anfallenden zusätzlichen Stunden für Klassenteilungen, Lerngruppenbildungen und Zusatzbedarfe in die Berechnung der Stundenpauschale einbezogen werden müssen, sofern diese Stunden alle entsprechenden öffentlichen Schulen betreffen (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschlüsse vom 29. Oktober 2019 - 3 L 359/18 -, juris Rn. 11, und vom 4. November 2019 - 3 L 360/18 -, - 3 L 361/18 - und - 3 L 368/18 -, n. v.). - OVG Sachsen-Anhalt, 27.09.2022 - 4 L 228/21
Schulrecht: Finanzhilfe für Ersatzschulen; Schulform Grundschule; Schuljahr …
Die Formulierung "darüber hinaus gehende zusätzliche Stunden [...] werden abgegolten" verdeutlicht dabei, dass nach dem Willen des Gesetzgebers sämtliche der an Ersatzschulen anfallenden zusätzlichen Stunden für Klassenteilungen, Lerngruppenbildungen und Zusatzbedarfe in die Berechnung der Stundenpauschale einbezogen werden müssen, sofern diese Stunden alle entsprechenden öffentlichen Schulen betreffen (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschlüsse vom 29. Oktober 2019 - 3 L 359/18 -, juris Rn. 11, und vom 4. November 2019 - 3 L 360/18 -, - 3 L 361/18 - und - 3 L 368/18 -, n. v.). - VG Magdeburg, 25.01.2023 - 7 A 275/20
Festsetzung der Finanzhilfe für berufsbildende Schulen im Schuljahr 2017/2018
Die Formulierung "darüber hinaus gehende zusätzliche Stunden [...] werden abgegolten" verdeutlicht dabei, dass nach dem Willen des Gesetzgebers sämtliche der an Ersatzschulen anfallenden zusätzlichen Stunden für Klassenteilungen, Lerngruppenbildungen und Zusatzbedarfe in die Berechnung der Stundenpauschale einbezogen werden müssen, sofern diese Stunden alle entsprechenden öffentlichen Schulen betreffen (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 29.10.2019 - 3 L 359/18 -, juris).